Fangbeschränkung für Fische der Anlage 1
Laut Mitgliederbeschluss vom 11.02.2001 ist eine jährliche Fangbeschränkung für folgende Fischarten erlassen worden.
In einem Kalenderjahr dürfen, auch wenn mit mehreren Erlaubnisscheinen gefischt wird, höchstens . . .
20 | Stück | Hecht |
20 | Stück | Karpfen |
20 | Stück | Salmoniden |
20 | Stück | Schleien |
20 | Stück | Zander |
. . . mitgenommen werden. Für jede Fischart ist eine eigene Fangliste vorgegeben!
An einem Angeltag dürfen maximal 2 Raubfische (Hecht, Zander), 2 Salmoniden, 2 Karpfen und 2 Schleien aus den Vereinsgewässern entnommen werden.
Für die nicht genannten Fischarten bestehen keine Fangbegrenzungen.
Verstöße gegen die Fischereiordnung und diese Fangbeschränkung werden mit einer Strafe belegt, die laut Bußgeldkatalog bis zum Ausschluss führen kann.